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Montag, 9. Januar 2006

Was wird in Schleswig-Holstein im bereich "Hochbegabtenfoerderung" unternommen

Schülerstipendien für begabte Zuwandererkinder

Ausschreibung in Schleswig-Holstein läuft!



Bewerbungen können bis zum 12. Dezember 2005 eingereicht werden.

Das START-Stipendienprogramm will Zuwandererkarrieren in Deutschland den Weg zum Erfolg bereiten – als Ansporn zur Integration, als "Investition in Köpfe" und als positives Signal in unsere Gesellschaft hinein. START-Stipendiaten sind gesellschaftlich engagierte, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der 8. bis 13. Jahrgangsstufe. In Schleswig-Holstein haben die Deutsche Bank Stiftung – Stiftung Handelsbank in Lübeck, die Dräger-Stiftung, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung und die Possehl-Stiftung gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Frauen das Projekt „START – Schülerstipendien für begabte Zuwanderer“ ins Leben gerufen. Zum heutigen Beginn der Ausschreibung stellt die Ministerin für Bildung und Frauen, Ute Erdsiek-Rave, gemeinsam mit Vertretern der Stiftungen das Modellprojekt in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. START gibt es inzwischen in acht Bundesländern, u.a. in Bremen und Hamburg, mit denen Schleswig-Holstein einen START-Verbund bilden wird. In den nächsten drei Jahren soll das Programm auf insgesamt 14 Bundesländern ausgeweitet werden.

Die Stipendiaten erhalten ein Bildungsgeld von 100 € monatlich sowie einmalig eine PC-Grundausstattung mit Internetanschluss. Daneben wird eine ideelle Förderung den Bildungserfolg wesentlich unterstützen. Dazu gehören unter anderem Beratungsangebote im Bereich der Ausbildungs-, Studien- und Lebensplanung, halbjährliche Bildungsseminare und ein bundesweites Jahrestreffen aller Stipendiaten sowie verschiedene regionale Bildungs- und individuelle Förderangebote.

Zum Frühjahr 2006 werden erstmalig in Schleswig-Holstein elf Stipendiaten der Jahrgangsstufen 8 bis 12 aufgenommen. Bewerbungsschluss hierfür ist der 12. Dezember 2005.

In allen allgemeinbildenden Schulen des Landes sowie vielen Anlaufstellen für Migranten liegen die START-Broschüren mit dem Bewerbungsformular aus.

Neben der Selbstbewerbung der Schülerinnen und Schüler ist das Gutachten einer Lehrkraft oder des Schulleiters erforderlich. Auswahlkriterien sind gute bis sehr gute schulische Leistungen und gesellschaftliches Engagement. Auch der soziale und familiäre Hintergrund der Kandidaten wird mit berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheidet eine unabhängige Kommission, die sich aus Vertretern der Stiftungen, erfahrenen Pädagogen und Vertretern des Ministeriums zusammensetzt.

Interessierte Zuwandererkinder mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein können ihre

Bewerbungen bis zum 12. Dezember 2005 senden an das Ministerium für Bildung und Frauen, Jochen Frese (Landeskoordinator START-Schleswig-Holstein), Brunswiker Str. 16 – 22, 24105 Kiel.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter http://www.start.ghst.de und hier erhalten Sie weitere Ausschreibungsunterlagen sowie Hilfe bei der Bewerbung: jochen.frese(at)mbf.landsh.de oder 0431-988-2409.


Quelle: http://www.lernnetz-sh.de/index.php?id=hochbegabung

Ablauf einer schulpsychologischen Einzelfall-Untersuchung zum Thema besondere Begabungen

Taggihochbegabte (pdf, 1,074 KB)

Konzept zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in Berlin

foerderkonzept_hochbegabung (pdf, 200 KB)

„Der Mensch besteht aus mehr als Kopf undVerstand. Bildung ist Persönlichkeitsentwicklung.Da geht es um Geist und Gefühl, Körper undSeele. Bildung hat ihren eigenen Sinn undeigenen Wert, jenseits aller Nützlichkeit imArbeitsleben.“
Bundespräsident Johannes Rau
am 11.02.2004
auf der Kölner Bildungsmesse Didactica


hohier sieht man mal ein konzept wie es in berlin mit der hochbegatenfoerderung aussieht. berlin ist das einzige bundesland welches die foerderung ins schulgesetz mit aufgenommen hat.

Zitat aus dem oben stehenden link:

"Aufnahme des Rechtsanspruches auf Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten im Schulgesetz (§ 4 Absatz 3). Einen Rechtsanspruch gibt es sonst bundesweit nicht."

ich finde die methoden und die arten wie sie die foerderung der kinder anstellen recht interessant und auch sinnvoll in einigen punkten. wie auch beschrieben wird, ist dieses bis jetzt nur in Berlin so. der grund dafuer ist das berlin ein "stadtbundesland" ist. somit besteht auch die moeglichkeit die kinder nicht durch zu weite entfernungen von eltern und freunden zu unterrichten.

http://www.senbjs.berlin.de/bildung/bildungspolitik/hochbegabung/foerderkonzept_hochbegabung.pdf

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